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   LAG Hessen, 04.12.2013 - 2 Sa 409/13   

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https://dejure.org/2013,58534
LAG Hessen, 04.12.2013 - 2 Sa 409/13 (https://dejure.org/2013,58534)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04.12.2013 - 2 Sa 409/13 (https://dejure.org/2013,58534)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 2 Sa 409/13 (https://dejure.org/2013,58534)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 Abs 1 S 2 KSchG

  • IWW

    § 174 Satz 1 BGB, § ... 156 StGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 1 Abs. 2 KSchG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b, c ArbGG, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 Abs. 1, 3, 5 ZPO, § 1 Abs. 1, 2 Satz 1 KSchG, §§ 9, 10 KSchG, § 313 Abs. 3 ZPO, § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 4 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 174 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 9 Abs. 2 KSchG, § 9 Abs. 1 Satz 3 KSchG, § 9 Abs. 1 KSchG, § 102 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 102 BetrVG, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 10 KSchG, §§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 9 Abs. 1 S. 2
    Kündigung; Auflösung; Strafanzeige gegen Vorgesetzten

  • rechtsportal.de

    KSchG § 9 Abs. 1 S. 2
    Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2013 - 2 Sa 409/13
    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf ( BAG, Urteile vom 24. März 2011 - 2 AZR 282/10, 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09, 10. November 2005 - 2 AZR 623/04 , allesamt zitiert nach Juris ).

    Es wirkt sich im Rahmen der Interessenabwägung dann nur noch zusätzlich zu Lasten des Arbeitnehmers aus, wenn sein Verhalten negative betriebliche Auswirkungen hatte ( siehe hierzu BAG, Urteile vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 ; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 55/09 ; 27. April 2006 - 2 AZR 415/05 ; 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 ; 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 ; zitiert allesamt nach Juris ).

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2013 - 2 Sa 409/13
    Erforderlich ist ein Verhalten des Arbeitnehmers, durch das das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in Gestalt einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint ( BAG, Urteile vom 13. Dezember.2007 - 2 AZR 818/06 , und 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 , jeweils zitiert nach Juris ).

    Es wirkt sich im Rahmen der Interessenabwägung dann nur noch zusätzlich zu Lasten des Arbeitnehmers aus, wenn sein Verhalten negative betriebliche Auswirkungen hatte ( siehe hierzu BAG, Urteile vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 ; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 55/09 ; 27. April 2006 - 2 AZR 415/05 ; 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 ; 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 ; zitiert allesamt nach Juris ).

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2013 - 2 Sa 409/13
    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf ( BAG, Urteile vom 24. März 2011 - 2 AZR 282/10, 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09, 10. November 2005 - 2 AZR 623/04 , allesamt zitiert nach Juris ).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2013 - 2 Sa 409/13
    Erforderlich ist ein Verhalten des Arbeitnehmers, durch das das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in Gestalt einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint ( BAG, Urteile vom 13. Dezember.2007 - 2 AZR 818/06 , und 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 , jeweils zitiert nach Juris ).
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 55/09

    Kündigung - Abmahnung - Verbot religiöser Bekundungen

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2013 - 2 Sa 409/13
    Es wirkt sich im Rahmen der Interessenabwägung dann nur noch zusätzlich zu Lasten des Arbeitnehmers aus, wenn sein Verhalten negative betriebliche Auswirkungen hatte ( siehe hierzu BAG, Urteile vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 ; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 55/09 ; 27. April 2006 - 2 AZR 415/05 ; 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 ; 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 ; zitiert allesamt nach Juris ).
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2013 - 2 Sa 409/13
    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf ( BAG, Urteile vom 24. März 2011 - 2 AZR 282/10, 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09, 10. November 2005 - 2 AZR 623/04 , allesamt zitiert nach Juris ).
  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 707/01

    Anhörung des Betriebsrats - Fehler des Betriebsrats bei Beschlußfassung

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2013 - 2 Sa 409/13
    Hierauf kommt es letztlich deswegen nicht an, da nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, Mängel im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Betriebsrats sich grundsätzlich nicht auf die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung auswirken ( BAG, Urteil vom 16. Januar 2003 - 2 AZR 707/01, zitiert nach Juris ).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2013 - 2 Sa 409/13
    Es wirkt sich im Rahmen der Interessenabwägung dann nur noch zusätzlich zu Lasten des Arbeitnehmers aus, wenn sein Verhalten negative betriebliche Auswirkungen hatte ( siehe hierzu BAG, Urteile vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 ; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 55/09 ; 27. April 2006 - 2 AZR 415/05 ; 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 ; 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 ; zitiert allesamt nach Juris ).
  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 991/08

    Betriebsbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2013 - 2 Sa 409/13
    Der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt muss so genau und umfassend beschrieben werden, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich ein Bild zu machen ( BAG, Urteile vom 22. April 2010 - 2 AZR 991/08 Rn. 13 ; 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 , Rn. 20 ; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 , Rn. 13 ; allesamt zitiert nach Juris ).
  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 04.12.2013 - 2 Sa 409/13
    Der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt muss so genau und umfassend beschrieben werden, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich ein Bild zu machen ( BAG, Urteile vom 22. April 2010 - 2 AZR 991/08 Rn. 13 ; 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 , Rn. 20 ; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 , Rn. 13 ; allesamt zitiert nach Juris ).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 949/07

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Unwirksamkeit der Kündigung aus anderen

  • BAG, 24.03.1977 - 2 AZR 289/76

    Betriebsbedingte Kündigung - Einleitung des Anhörungsverfahrens durch den

  • LAG Hessen, 27.10.2014 - 16 Sa 674/14

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erstattung einer Strafanzeige gegen den

    Auch die Erstattung einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber kann die betriebliche Zusammenarbeit erschweren, wenn nachgewiesen ist, dass dieser wahrheitswidrig vom Arbeitnehmer beschuldigt wurde oder zumindest ein dringender Tatverdacht insoweit besteht (Hess. LAG 4. Dezember 2013 -2 Sa 409/13- Seite 27).
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